Auf dieser Seite finden Sie einige Erläuterungen und Definition zu wichtigen Begriffen rund um das Thema Gefahrenstellen und Verkehrsunfälle. Dabei werden sowohl allgemeine Begriffe wie auch Fachterminologie angesprochen. Des Weiteren werden auch einige wichtige Organisationen, die sich mit der Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen beschäftigen, kurz vorgestellt. Hierzu gehört zum Beispiel die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einem Kurzportrait und ihren Aufgaben. Außerdem wird darüber aufgeklärt, wie eine Unfallkommission funktioniert und was man z.B. unter „Unfallfolgekosten“ versteht. Informationen zu verwanden oder weiterführenden Themen (wie z.B. zu Unfallarten/-statistiken oder auch zu Gefahrenschildern) finden Sie ebenfalls in den anderen Themenrubriken des Servicebereiches von gefahrenstellen.de.
- Gefahrenstellen
- Deutsche Verkehrswacht
- Unfallhäufungsstelle / Unfallschwerpunkt
- Unfallkommission
- Geschwindigkeitskontrollen / Radarkontrollen
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- Unfallforschung der Versicherer (UDV)
- Verkehrsunfall
- Unfallfolgekosten
- Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen (MaKaU)
Gefahrenstellen
Was ist eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr? Die genaue Definition ist Ländersache und ist für Städte / Gemeinden / Kreise oder die Polizei u.a. zwecks der Überwachung wichtig. Ganz einfach ausgedrückt, ist eine Gefahrenstelle ein Ort bzw. eine Stelle, ein bestimmter Punkt, der im Verkehr besonders gefährlich ist.
Eine Gefahrenstelle kann gleichzeitig eine Unfallhäufungsstelle sein, muss es aber nicht sein. Es kann sich auch um eine unübersichtliche Stelle handeln, wo man z.B. brenzlige Situationen erlebt, diese jedoch durch angepasste Geschwindigkeit entschärfen kann. Genauso gut kann es eine Stelle sein, wo „nur“ eine potentielle Gefahr besteht, dies sind insbesondere Stellen nahe einem Kindergarten, Altersheim, Schule, Schulweg oder auch an Baustellen.
Man unterscheidet weiter zwischen dauerhaften und nur situativen, temporären Gefahrenstellen. Dauerhafte Gefahrenstellen sind immer vorhanden. Temporäre Gefahrenstellen hingegen sind zeitlich begrenzt (wie z.B. bei Baustellen) oder sie treten nur in Zusammenhang mit bestimmten Rahmenbedingungen auf wie z.B. bei widrige Wetterverhältnissen (sei es im Sommer durch das Blenden der Sonne, bei Regen durch Aquaplaning oder im Winter durch Schnee und Eis).
Vor einer Gefahrenstelle kann durch ein entsprechendes Schild, ein sogenanntes Gefahrenzeichen, oft in Form eines rotumrandeten dreieckigen Verkehrszeichens (Spitze nach oben) ggf. mit Zusatzzeichen gewarnt werden. Dies ist jedoch nicht immer zwangsläufig und es gibt viele gefährliche Strecken, auf denen der Autofahrer nicht vorgewarnt ist. Innerorts stehen die Gefahrenschilder unmittelbar vor der Gefahrenstelle, außerorts in der Regel 150 – 300 Meter vorher.
Weiterführende Informationen und Beispiele zu Gefahrenzeichen finden Sie auch hier.
Deutsche Verkehrswacht
Die Deutsche Verkehrswacht e.V. (DVW) wurde 1924 erstmals gegründet und musste aufgrund des Verbots während der NS-Diktatur 1950 neu gegründet werden. Die Deutsche Verkehrswacht ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Mobilität auf deutschen Straßen sicherer zu machen und die Zahl der Unfälle und somit auch der Unfallopfer zu verringern.
Rund 60.000 Mitarbeiter, der Großteil davon Ehrenamtliche, arbeiten bundesweit für die Deutsche Verkehrswacht. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich in Berlin, dazu gibt es 16 Landesverbände und ca. 630 Kreis-, Gebiets- und Ortsverkehrswachten.
Die Deutsche Verkehrswacht bietet zielgruppenspezifische Programme für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen sowie für Radfahrer, Fahranfänger und neuerdings auch für Flüchtlinge an. Die Programme sind breit gefächert und gehen von der einfachen Broschüre, die über das Internet bestellt werden kann, bis hin zu Seminaren und Trainings vor Ort.
Außerdem übernimmt die Deutsche Verkehrswacht auch z.B. den Verkehrsdienst (Parkplatzmanagement, Absperrdienst, Umleitungsdienst, Streckensicherung, Verkehrsregelung, Regelung des Einkaufsverkehrs) bei Veranstaltungen wie z.B. Messen, Sportveranstaltungen oder während des Weihnachtsgeschäfts in Innenstädten oder Einkaufszentren, ggf. auch in Absprache mit der Polizei.
Die Deutsche Verkehrswacht ist zusammen mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Organisator der Licht Test – Aktion im Oktober jeden Jahres.
Unfallhäufungsstelle / Unfallschwerpunkt
Von einer Unfallhäufungsstelle oder auch einem Unfallschwerpunkt spricht man, wenn an einem Ort (z.B. einer Kreuzung oder bestimmten Streckenabschnitt) mehrere gleichartige bzw. ähnliche Unfälle innerhalb eines bestimmten Zeitraums passieren. Dieser Zeitraum und die Anzahl der Unfälle sind nicht bundesweit einheitlich definiert, dies ist Ländersache. In Nordrhein-Westfalen gilt eine Stelle als Unfallschwerpunkt, wenn
- innerhalb eines Jahres mindestens 3 Unfälle oder
- auf 3 Jahre betrachtet mindestens 5 Unfälle mit Verletzten bzw.
- in 3 Jahren 3 Unfälle mit Schwerverletzten bzw. Verkehrstoten
gezählt werden. Diese Definition wird auch in vielen anderen Bundesländern als Grundlage zur Beurteilung herangezogen. Die Unfallschwerpunkte werden von der jeweils zuständigen Unfallkommission untersucht und es wird nach Maßnahmen gesucht, um diese zu entschärfen bzw. zu beseitigen. Eine Unfallhäufungsstelle wird i.d.R. an einem bestimmen Knotenpunkt (Kreuzung Einfahrt etc.) in räumlich sehr begrenzter Umgebung festgemacht, innerorts bis 50m, außerorts bis 150m.*
Eine Unfallhäufungsstrecke liegt vor, wenn sich mehrere Unfälle tödlichen Unfällen auf einem längeren Streckenabschnitt ereignen. Die beobachtete Strecke kann per Definition bis zu 500m betragen, auf Autobahnen sogar bis zu 1.000m.
* für Autobahnen gelten andere Abschnittslängen – siehe Grafik
Unfallkommission
Es gibt in Deutschland ca. 500 Unfallkommissionen, die Zuständigkeit ist gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine Unfallkommission besteht in der Regel aus Vertretern der Polizei, der lokalen Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaubehörde des jeweiligen Bundeslandes wie z.B. dem Landesbetrieb Straßenbau in NRW. Je nach Region und Bedarf werden auch Vertreter der Verkehrslenkung und der Bezirksregierung mit einbezogen, ggf. auch Vertreter von weiteren betroffenen Institutionen wie z.B. Schulen, Stadtplanungsamt oder dem öffentlichen Personennahverkehr.
Die Unfallkommission trifft sich regelmäßig. Wobei das regelmäßig regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird, es kann einmal im Jahr sein, es kann monatlich oder auch im zweiwöchentlichen Rhythmus sein. Dies hängt auch von der Größe der Stadt/Kreis bzw. des zu betreuenden Straßennetzes. Bei tödlichen Unfällen wird häufig ein extra Termin mit gemeinsamer kurzfristiger Ortsbesichtigung vereinbart.
Ziel der Unfallkommissionen ist die Erkennung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten, um die Straßen sicherer zu machen. Es wird das Unfallgeschehen analysiert und Maßnahmen besprochen, Vorschläge gemacht, deren Umsetzung eine hohe Priorität zukommt. Des Weiteren sollen die Unfallkommissionen auch dafür sorgen, dass die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und dass ein Kontrollsystem eingerichtet wird, um die gesetzten Ziele hierdurch zu erreichen. Das Maßnahmenspektrum kann von der Aufstellung eines Gefahrenzeichens bzw. Beschilderungsmaßnahmen bis hin zum Umbau einer unfallauffälligen Stelle oder Strecke reichen.
Geschwindigkeitskontrollen / Radarkontrollen
Geschwindigkeitskontrollen, umgangssprachlich auch „Blitzer“ genannt, dienen der Verkehrssicherheit. Anders als häufig gedacht, können diese nicht an jeder beliebigen Stelle erfolgen, „dort, wo sie am meisten Geld bringen“ wie es am Stammtisch gerne heißt, sondern es gibt hierzu strikte Vorgaben. Die genauen Vorgaben sind länderspezifisch. Grundsätzlich kann aber festgestellt werden, das Blitzer nur an Gefahrenstellen bzw. Unfallschwerpunkten und an gefahrenträchtigen bzw. besonders schützenswerten Stellen wie Altersheimen oder Kindergärten / Schulen aufgestellt werden können. Die genauen Definitionen, in welchen Abständen z.B. zu Verkehrsschildern diese liegen müssen, sind noch mal genau so kompliziert wie die Vorgaben für die Aufstellung und Überwachung der Geräte selbst.
Der Einsatz der Geschwindigkeitsmessgeräte erfolgt durch Polizei bzw. Stadt / Kreis. Mobile Radarkontrollen werden meist von der Polizei durchgeführt, während stationäre wie sog. Starenkästen durch die Städte / Kreise entsprechend den o.g. Vorgaben aufgestellt werden. In der letzten Zeit werden auch mehr mobile Kontrollen durch die Städte / Kreis vorgenommen, die für solche Zwecke extra Radarwagen angeschafft haben. Im Unterschied zu den von der Polizei durchgeführten Kontrollen werden die „ertappten“ Verkehrsteilnehmer jedoch nicht direkt angehalten (was die Polizei auch nicht immer macht), sondern bekommen immer entsprechende Post nach Hause geschickt (Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid).
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Die BAst wurde 1951 gegründet und ist seit 1970 die zentrale Stelle für wissenschaftliche und technische Fragen und Forschung im Straßenverkehr in Deutschland. Sie gehört zum Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die BASt ist eine Forschungseinrichtung mit dem Ziel, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Straßen zu verbessern. Rund 400 Mitarbeiter kümmern sich am Sitz in Bergisch Gladbach (bei Köln) um die vielfältigen Aufgaben.
Die Arbeit kann langfristig ausgelegt sein, wie die Planung, Koordinierung und Durchführung mehrjähriger Forschungsprojekte, wie auch kurzfristig mit der Beantwortung von Fragen zur Unterstützung des BMVI im Tagesgeschäft. Außerdem werden von der BAst für die Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV) zertifiziert und auf der Homepage der BASt gelistet. Die amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung werden auch als MPU-Stelle bezeichnet, sie sind zuständig für die Begutachtung der Fahreignung, kurz MPU oder umgangssprachlich als „Idiotentest“ bekannt.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen ist auch in anderen Projekten federführend tätig. So betreibt die BASt z.B. auch den Mobilitäts-Daten-Marktplatz (MDM) im Auftrag des BMVI. Hierüber laufen z.B. die Tankstellenpreise für die Markttransparenzstelle zusammen, die der Verbraucher im Internet bei Diensten wie clever-tanken.de oder mehr-tanken.de abrufen kann.
Unfallforschung der Versicherer (UDV)
Das Ziel der Unfallforschung der Versicherer (UDV) ist es, über ihren Forschungsansatz Unfälle zu vermeiden oder zumindest abzuschwächen. Die Unfallforschung untersucht hierzu alles von der Fahrzeugseite wie auch der Infrastruktur und dem Faktor Mensch von den kleinsten und jüngsten Verkehrsteilnehmern bis hin zu Senioren. Die UDV wurde als besondere Abteilung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eingerichtet.
Die Unfallforschung der Versicherer ist einer der größten Auftraggeber von Studien in diesem Bereich. Die Arbeit ist sehr vielfältig, es werden Analysen erstellt und Unfälle in einer eigenen Datenbank ausgewertet. Es werden auch Crashtests analysiert, die nicht auf eine bestimmte Automarke oder ein bestimmtes Fahrzeug bezogen sind, wie beispielsweise ein Fahrradaufprall gegen ein Auto oder Unfälle von Fahrradfahrern mit bzw. ohne Helm.
Die Tätigkeiten gehen aber auch über die reine Forschung hinaus. So werden u.a. Vorträge zum Thema Unfallvermeidung und Unfallforschung gehalten und es werden Broschüren wie z.B. zur Kindersicherung im Auto erstellt und verteilt. Die UDV ist in regem Austausch mit anderen Institutionen, zunehmend europaweit, mit Behörden wie auch den Fahrzeugherstellern.

Verkehrsunfall
Ein Unfall im Straßenverkehr / Verkehrsunfall ist ein für mindestens einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis im Straßenverkehr mit einem damit verbundenen Sachschaden und / oder Personenschaden. Dies kann ein Alleinunfall, ein Unfall mit anderen Fahrzeugen oder z.B. Fußgängern sein. Vereinfacht wird zwischen Unfällen mit Sachschäden, Unfällen mit Verletzten sowie Unfällen mit Getöteten unterschieden, wobei es teilweise noch nähere Definitionen gibt. Bei Verletzten wird beispielsweise auch zwischen Leicht- und Schwerverletzten unterschieden. In der Statistik gilt als schwer verletzt, wer nach einem Unfall mindestens 24 Stunden im Krankenhaus verweilt, unabhängig davon ob dies vielleicht nur sicherheitshalber zur Beobachtung geschieht.
Diese Definitionen und Unterteilungen sind wichtig, damit Unfalldaten auch statistisch entsprechend erfasst und aufbereitet werden können. Dies geschieht über das Statistische Bundesamt (Destatis). Laut Statistischem Bundesamt wurden von der Polizei im Jahr 2017 rund 2,6 Millionen Straßenverkehrsunfälle aufgenommen. Eine Übersicht weiterer Statistiken sowie Trends im Zeitverlauf finden Sie auch auf unserer Unterseite zu Unfallstatistiken.

Unfallfolgekosten
Die Schäden und somit Kosten, die in Folge eines Verkehrsunfalls entstehen, können ganz unterschiedlich hoch sein. In den Zeiten lackierter Stoßfänger können auch ein paar Kratzer bei einem kleinen Auffahrunfall bereits mehrere hundert Euro oder sogar einen niedrigen vierstelligen Betrag kosten. Nach oben sind bei schwereren Unfällen gerade in Verbindung mit Personenschäden quasi keine Grenzen gesetzt, die Schadensummen können in die zehntausende oder hunderttausende, in Einzelfällen sogar noch darüber hinausgehen.
Wie die BASt (BundesAnstalt für Straßenwesen) ermittelt hat, lagen die volkswirtschaftlichen Folgekosten von Straßenverkehrsunfällen im Jahr 2015 bei 34,44 Milliarden Euro und erreichten damit einen neuen Höchststand, eine Steigerung von gut 1,5 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Kosten der Personenschäden lagen bei 14,31 Milliarden Euro, die Kosten von Sachschäden bei 20,13 Milliarden Euro.
Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen (MaKaU)
Der Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen (MaKaU) ist ein Projekt der BASt (BundesAnstalt für Straßenwesen) mit Unterstützung der Technischen Universität Dresden. Es handelt sich dabei um eine internetbasierte Datenbank, die die Unfallkommissionen unterstützen und Unfallhäufungen reduzieren soll. In der Datenbank sind typisierte Konflikte und die entsprechenden Maßnahmen erfasst, basierend auf aktuellen wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen. So enthält MaKaU einerseits eine Aufstellung von möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Unfallhäufungen. Dieser Teil des Katalogs ist für alle öffentlich einsehbar. Weiterhin gibt es einen internen Bereich für registrierte Nutzer wie die Mitglieder von Unfallkommissionen. Hierüber haben Nutzer dann auch Zugriff auf den erweiterten Umfang des Tools, z.B. zur Analyse des Unfallgeschehens an einer konkreten Örtlichkeit und abschließender Wirksamkeitsüberprüfung.